Allgemeine Geschäftsbedingungen der GP2 Applications GmbH
(Stand 15.09.2021)
Geltungsbereich
0.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (künftig: AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit einem Auftraggeber mit der GP2 Applications GmbH. Der Auftraggeber erkennt jene mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an.
0.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, auch nicht in Teilen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1. Angebotsunterlagen, Angebote, Verträge
1.1. Angebote der GP2 Applications GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt auch für Anlagen zu den Angeboten. Darin enthaltene Zeichnungen, Abbildungen und Muster gelten nur annähernd, es sei denn sie werden als verbindlich bezeichnet. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
1.2. Zeichnungen, Muster, Kostenvoranschläge und andere Unterlagen (außer Werbeprospekte) bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nicht bzw. nur mit ausdrücklicher Zustimmung der GP2 Applications GmbH anderen zugänglich gemacht werden.
1.3 Bei telefonischer oder elektronischer Bestellung ist mindestens eine Auftragsbestätigung in Textform notwendig.
1.4. Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Genügen sie dieser nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Vor dem Zustandekommen des Vertrages mündlich oder schriftlich abgegebene Erklärungen und getroffene Vereinbarungen sind nur Bestandteile des Vertrages, wenn sie im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
2. Preise, Liefer- und Leistungsbedingungen
2.1. Die Preisbildung erfolgt in EURO. Es gelten die in den Bestell- bzw. Auftragsunterlagen bzw. vertraglich zwischen dem Auftraggeber oder Auftraggebern und der GP2 Applications GmbH vereinbarten Preise zuzüglich Mehrwertsteuer für die Dauer des Vertrages. Sind keine Preise vereinbart, so erfolgt die Preisbildung zu den am Tag der Lieferung oder Leistung in der GP2 Applications GmbH gültigen Preisen zuzüglich Mehrwertsteuer.
2.2. Preise gelten bzw. können vereinbart werden für:
- die Lieferung von Hardware,
- die Lieferung von Software
- die Entwicklung von Software
- die Installation von Hard- und/oder Software solo oder als komplexes System,
- spezielle Transportleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Lieferungen und/oder Leistungen, auch Umzugsleistungen,
- Support- und Serviceleistungen, einschließlich Leistungen zum Datenschutz/Datenerhalt,
- die Teilnahme an Schulungsleistungen, die Durchführung von Schulungsleistungen.
Liefer- und Leistungspreise können für einzelne oder mehrere der o. g. Positionen vereinbart werden oder gelten. Preise für alle Lieferungen verstehen sich, wenn vertraglich nicht anders vereinbart wurde, ab Ladentür bzw. Haustür der GP2 Applications GmbH ohne Aufstellung, Installation oder Inbetriebnahme beim Auftraggeber. Preise verstehen sich bei Lieferung ohne spezielle Kosten für Verpackung.
2.3. Für die Anlieferung von Waren beim Auftraggeber gelten die folgenden Konditionen:
Die Anlieferung muss mit dem Auftraggeber ausdrücklich vereinbart sein. Die GP2 Applications GmbH bemüht sich um eine Terminvereinbarung zur Lieferung. Kommt diese nicht zustande, informiert die GP2 Applications GmbH mindestens in Textform vom Zeitpunkt der Lieferung und liefert entsprechend. Der Auftraggeber hat für die Übernahme der Ware zu sorgen. Falls vertraglich nicht anders vereinbart, sind Teilmengenlieferungen durch die GP2 Applications GmbH zulässig.
2.4. Für die Montage, Inbetriebnahme oder komplexe Systeminstallation (nachfolgend „Installation“ genannt) gelten folgende Konditionen:
2.4.1. Die Installation muss mit dem Auftraggeber ausdrücklich mindestens in Textform vereinbart sein. Die GP2 Applications GmbH bemüht sich um eine Terminvereinbarung nach gegebener Installationsbereitschaft seitens der GP2 Applications GmbH. Kommt dies nicht zustande, informiert die GP2 Applications GmbH den Auftraggeber mindestens in Textform über die Installationsbereitschaft.
2.4.2. Kommt die Installationsleistung durch Verschulden des Auftraggebers nicht zustande, trägt der Auftraggeber alle der GP2 Applications GmbH entstehenden Mehraufwendungen durch Verzögerung der Installation und nach Ablauf einer Frist von 6 Wochen die Gesamtkosten der in der Installation enthaltenen Warenkosten sowie 15% der geplanten Kosten für Installationsleistungen.
2.5. Für die Entwicklung von Software sind in jedem Falle zwischen der GP2 Applications GmbH und dem Auftraggeber Einzelverträge abzuschließen, in denen die Preise und Konditionen exakt zu fixieren sind.
2.6. Für Wartung und Serviceleistungen gelten folgende Konditionen:
2.6.1. Für Wartungs- und Serviceleistungen zwischen der GP2 Applications GmbH und dem Auftraggeber sind Serviceverträge abzuschließen.
2.7. Für spezielle Transportleistungen, die mit der GP2 Applications GmbH mindestens in Textform zu vereinbaren sind, gelten die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Preise der GP2 Applications GmbH.
2.8. Für die Teilnahme an Schulungsleistungen bzw. die Durchführung solcher Leistungen sind zwischen der GP2 Applications GmbH und dem Auftraggeber Einzelverträge abzuschließen.
3. Lieferungen, Leistungen
3.1. Die von der GP2 Applications GmbH in Bestell- und Auftragsbestätigungsunterlagen angegebenen Liefer- und Leistungstermine, fixiert als Zeitraum, sind als letzter Termin verbindlich, können jedoch von der GP2 Applications GmbH unterschritten werden (frühere Lieferung oder Leistung).
3.2. Lieferungen oder Leistungen gelten als fristgemäß realisiert, wenn mit dem Auftraggeber vereinbarte Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen nicht fristgemäß erfolgen bzw. zum Liefer- oder Leistungstermin keine Abnahmebereitschaft bzw. Leistungsbereitschaft / Montagefreiheit / Installationsfreiheit vorliegt.
3.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die GP2 Applications GmbH, die Lieferung oder Leistung um eine angemessene Nachfrist hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder sonstige Umstände gleich, die die Leistung bzw. Lieferung erschweren oder unmöglich machen, insbesondere auch derartige Ereignisse bei den Zulieferern der GP2 Applications GmbH. Der Auftraggeber kann von der GP2 Applications GmbH eine Erklärung zum weiteren Vorgehen der GP2 Applications GmbH (Terminverschiebung, teilweiser oder gesamter Rücktritt vom Vertrag) verlangen. Erklärt sich die GP2 Applications GmbH innerhalb von 21 Tagen nicht, darf der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
3.4. Im Falle eines von der GP2 Applications GmbH verschuldeten Lieferverzuges bzw. Leistungsrückstandes ist vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
3.5. Kommt die GP2 Applications GmbH in Liefer- und Leistungsverzug oder werden Lieferung oder Leistung unmöglich, so stehen dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche zu, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit die GP2 Applications GmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelnd gesetzlich zwingend haften muss.
3.6. Verpackung, Versandart und Versandweg werden von der GP2 Applications GmbH bestimmt, sofern nicht besondere Wünsche des Auftraggebers vertraglich vereinbart sind. Mehrkosten aus solchen Forderungen des Auftraggebers gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt die Entsorgung der Verpackungen und nach Ende der Nutzung die Entsorgung der von ihm gelieferten Hardware, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.7. Liefer- und Leistungspflichten der GP2 Applications GmbH ruhen, solange der Auftraggeber mit seinen Pflichten im Verzug ist, ohne dass die Rechte der GP2 Applications GmbH aus dem Verzug des Auftraggebers berührt werden. Mehrkosten für notwendige Ein- oder Zwischenlagerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.8. Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Transportschäden ist vom Auftraggeber – auch gegenüber dritten Transportführern – bei Warenempfang die Schadensaufnahme zu sichern. Die GP2 Applications GmbH ist innerhalb von 3 Tagen zu informieren. Nicht ordnungsgemäß festgestellte oder verspätet gemeldete Transportschäden werden von der GP2 Applications GmbH nicht anerkannt.
3.9. Bei Stornierung bestätigter Aufträge zur Warenlieferung durch den Auftraggeber werden durch die GP2 Applications GmbH 15% des Warenwertes als Bearbeitungsgebühr berechnet. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
3.10. Bei Stornierung von Verträgen sind von der GP2 Applications GmbH bereits für den Auftrag beschaffte Waren vom Auftraggeber zu übernehmen und in voller Höhe zu bezahlen, angefallene Leistungen in voller Höhe und vertraglich vereinbarte, aber noch ausstehende Leistungen, sind in Höhe von 15% des vereinbarten Leistungsumfanges vom Auftraggeber zu bezahlen.
3.11. Wird vom Auftraggeber eine bereits übernommene Ware und/oder Leistung nicht bezahlt und holt sich die GP2 Applications GmbH sein Eigentum zurück (vgl. 8.) so hat der Auftraggeber die Rückholung und die Kosten für alle anfallenden Leistungen, mindestens 15% des Warenwertes, außerdem pro Nutzungsmonat des ersten Nutzungsjahres ein Zwölftel des halben Warenwertes zu bezahlen.
3.12. Die GP2 Applications GmbH ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
4. Datenerhalt bei Leistungen
Der Auftraggeber ist verantwortlich, seine gespeicherten Daten vor Beginn und während der Leistungen der GP2 Applications GmbH so zu sichern, dass ein Wiederherstellen möglicherweise zerstörter Daten jederzeit möglich ist. Die GP2 Applications GmbH übernimmt keine Haftung für möglicherweise entstehende Datenverluste. Leistungen zum Datenerhalt durch die GP2 Applications GmbH nach 2.2. bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.
5. Software, Urheberrechte, Lizenzrechte
5.1. Die Verpflichtung zur Wahrung der für Produkte geltenden Urheberrechte und Warenzeichenrechte Dritter geht mit dem Verkauf durch GP2 Applications GmbH auf den Auftraggeber über.
5.2. Der Auftraggeber erkennt mit der Unterzeichnung von Lizenzbelegen oder mit dem Öffnen versiegelter, verklebter bzw. verschweißter Softwareverpackungen die beigefügten Lizenzbedingungen an.
5.3. Geöffnete Softwarepakete sind vom Umtausch und von der Rücknahme durch die GP2 Applications GmbH ausgeschlossen.
5.4. Originale oder Kopien von Software oder Dokumentationen dürfen weder unentgeltlich noch gegen Entgelt an Dritte weitergegeben werden.
5.5. Die GP2 Applications GmbH leistet keine Gewähr für Fehler bei der Auswahl von Software, für vom Auftraggeber selbst durchgeführte Installationen oder für das Zusammenwirken der gelieferten Software mit vom Auftraggeber – und nicht von der GP2 Applications GmbH gelieferten Hard- und Software-Komponenten. Ausnahmen sind schriftlich im Auftrag oder Vertrag zu fixieren.
6. Gefahrübergang
6.1. Die Gefahr geht mit Absenden der Ware ab GP2 Applications GmbH bzw. bei Direktversand ab Herstellerwerk bei Absenden von diesem auf den Auftraggeber über.
6.2. Verzögert sich durch Verschulden des Auftraggebers der Versand oder der Installationsbeginn, so geht ab dem Zeitpunkt der Liefer- und Installationsbereitschaft die Gefahr für die zu liefernde oder zu installierende Ware auf den Auftraggeber über.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Die GP2 Applications GmbH erstellt für jede Zahlungsforderung eine prüfbare Rechnung, die die Leistungen im Einzelnen benennt und den steuerlichen Vorgaben entspricht. Sind vertraglich keine anderen Vereinbarungen getroffen, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 14 Tage netto.
7.2. Die GP2 Applications GmbH darf ohne Begründung im Einzelfalle Vorauszahlungen bis zu 33% des Nettowertes fordern. Wechsel oder Schecks gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Die Zahlung mit Wechseln darf nur bei ausdrücklicher Vereinbarung erfolgen. Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Auftraggeber.
7.3. Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so können durch die GP2 Applications GmbH Zinsen in Höhe von 5% (Verbraucher), bzw. 9% (Unternehmer) über dem aktuellen Basiszinssatz berechnet werden, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung oder Information an den Auftraggeber bedarf. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
7.4. Das Zurückhalten von Zahlungen oder das Aufrechnen mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nicht statthaft – es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
7.5. Alle Forderungen der GP2 Applications GmbH werden unabhängig von der Laufzeit akzeptiert und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder Umstände bekannt werden, die nach Ansicht der GP2 Applications GmbH geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern. Die GP2 Applications GmbH ist dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen (auch Serviceleistungen und Leistungen zur Garantie) nur gegen Vorauszahlungen / Sicherheit auszuführen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Die GP2 Applications GmbH kann außerdem die Weiterveräußerung bereits gelieferter Waren untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzers an der gelieferten Ware auf Kosten des Auftraggebers verlangen. Der Auftraggeber ermächtigt die GP2 Applications GmbH schon zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bzw. des Vertragsabschlusses, in den genannten Fällen seine Räume zu betreten und die gelieferten Waren gegebenenfalls wegzunehmen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Alle gelieferten Waren und körperlich manifeste Leistungen bleiben Eigentum der GP2 Applications GmbH (Vorbehaltsware), bis sämtliche Forderungen an den Auftraggeber, die der GP2 Applications GmbH gleich aus welchem Rechtsgrund zustehen, erfüllt sind.
8.2. Der Auftraggeber darf Vorbehaltsware nicht weiterveräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt, insbesondere gilt die Berechtigung zur Verfügung über die Vorbehaltsware sofort als widerrufen, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren beantragt oder die Liquidation eingeleitet ist.
8.3. Mit der vollständigen Bezahlung der Vorbehaltsware geht das Eigentum an der Sache ohne weiteres an den Auftraggeber über.
8.4. Von einer Pfändung oder jeder anderen Gefährdung oder Beeinträchtigung der Eigentums- der Forderungsrechte der GP2 Applications GmbH durch Dritte hat der Auftraggeber GP2 Applications GmbH unverzüglich unter Übergabe entsprechender Unterlagen (Pfändungsprotokolle) zu informieren und seinerseits alles zu tun, um die Rechte der GP2 Applications GmbH zu wahren.
8.5. Vertreter der GP2 Applications GmbH sind jederzeit berechtigt, Räume des Auftraggebers zu betreten, um Vorbehaltsware wegzuschaffen, abzusondern oder zu kennzeichnen. Auf Verlangen hat der Auftraggeber alle zweckdienlichen Auskünfte über die Vorbehaltsware zu erteilen und erforderliche Belege herauszugeben.
8.6. Das Geltendmachen und das Durchsetzen des Eigentumsvorbehaltes gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag durch die GP2 Applications GmbH. Das Recht des Auftraggebers auf Besitz der Vorbehaltsware erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt. Die GP2 Applications GmbH ist dann berechtigt, die Vorbehaltsware selbst in Besitz zu nehmen und unbeschadet der Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber der GP2 Applications GmbH in geeigneter Weise zu verwerten. Der Verwertungserlös wird nach Abzug der Kosten dem Auftraggeber auf seine Verbindlichkeiten angerechnet und gegebenenfalls gutgeschrieben bzw. überwiesen.
8.7. Punkt 8.1. gilt insbesondere auch, wenn im Garantiezeitraum der gelieferten Waren oder der vollbrachten Leistungen Mängel an diesen auftreten.
9. Gewährleistung / Haftung
9.1. Die GP2 Applications GmbH haftet für Mängel an der gelieferten Ware bzw. der vollzogenen Leistung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, unter Ausschluss weiterer Ansprüche in der nachfolgend angegebenen Weise. Handelsübliche Abweichungen sind den Lieferanten der GP2 Applications GmbH vorbehalten und stellen keine Mängel dar. Handelsüblich sind Mängel bzw. Fehler in der Software, mit denen nach dem Stand der Technik gerechnet werden muss.
9.2. Mängelbehaftete Leistungen werden nachgebessert. Die Frist zur Nachbesserung verlängert den unter 9.4. genannten Zeitraum von 6 Monaten nicht.
9.3. Mängelbehaftete Waren oder Teile solcher Waren werden nach Ermessen der GP2 Applications GmbH nachgebessert oder neu geliefert (Austausch). Erfüllungsort der Mängelbeseitigung sind die Räume der GP2 Applications GmbH. Andere Erfüllungsorte können vertraglich vereinbart werden. Dadurch bedingte Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Kosten des An- und Abtransportes für Waren zur / von der GP2 Applications GmbH trägt der Auftraggeber.
9.4. Der Haftungszeitraum der GP2 Applications GmbH beträgt 6 Monate ab Leistungszeitraum bzw. Gefahrenübergang, die Ursache muss bei Waren zeitlich vor dem Gefahrenübergang liegen und insbesondere aus fehlender Bauart, schlechten Baustoffen oder mangelhafter Ausführung resultieren.
9.5. Die Feststellung offensichtlicher Mängel nach 9.1. ist der GP2 Applications GmbH innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Auftraggebern trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzung, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
9.6. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von GP2 Applications GmbH über und sie sind auf Verlangen zurückzusenden.
9.7. Für Mängel aus ungeeigneter oder nicht sachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte oder nachlässiger Behandlung wird durch die GP2 Applications GmbH keine Gewähr übernommen.
9.8. Der Auftraggeber hat der GP2 Applications GmbH für notwendige Begutachtungen und Vornahme von Nachbesserungen bzw. den Austausch von Waren angemessene Zeit und Gelegenheit, insbesondere Zutritt nach Anmeldung zu geben. Verweigert der Auftraggeber dies, ist die GP2 Applications GmbH von der Mängelhaftung befreit.
9.9. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn es der GP2 Applications GmbH nicht gelingt, nach einer angemessen gesetzten Nachfrist anerkannte Mängel zu beseitigen bzw. diese Frist bemühungslos verstreicht. Das gilt auch bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder bei Unvermögen zur Ersatzlieferung durch die GP2 Applications GmbH.
9.10. Weitere Ansprüche gegen die GP2 Applications GmbH und seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere Verluste aus Schäden, die nicht Gegenstand der Leistung oder der Ware selbst sind. Das gilt nicht, sofern die GP2 Applications GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt und daraus zwingend haften muss oder Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden.
9.11. die GP2 Applications GmbH haftet nicht für Folgeschäden, welche durch die Anwendung der gelieferten, installierten oder gewarteten Hardware, Software oder Systemen beim Auftraggeber entstehen.
9.12. Die GP2 Applications GmbH haftet nicht für Schäden an Daten und jegliche daraus resultierenden Folgeschäden, die während seiner Leistungen an Daten des Auftraggebers entstehen, sofern diese nicht durch vorsätzliche Maßnahmen mit dem Ziel der Datenverfälschung oder Datenzerstörung verursacht werden.
9.13. Bei fahrlässigen Pflichtverletzungen wird die Haftung für den Vertrag für alle gesetzlichen und vertraglichen Schadens-, Freistellungs- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers insgesamt grundsätzlich auf den Auftragswert beschränkt.
- Beträgt der Auftragswert weniger als 25.000,- €, wird die Haftung auf 50.000,- € beschränkt.
- Beträgt der Auftragswert 25.000,- € oder mehr, aber weniger als 100.000,- €, wird die Haftung auf 100.000,- € beschränkt.
Im Übrigen gilt 4.
10. Datenschutz
10.1. Der Auftraggeber und die GP2 Applications GmbH schließen auf Anforderung des Auftraggebers einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung gem. Art 28 EU-DSGVO.
Der Auftraggeber wird hiermit darüber unterrichtet, dass GP2 Applications GmbH die erlangten Informationen im Rahmen der Auftragsabwicklung verarbeitet, speichert und ggf. an Dritte zum Zwecke der Vertragsabwicklung weiter gibt. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Punkt „Datenschutz“ auf unserer Website:
https://www.gp2app.de/datenschutz
10.2. Die GP2 Applications GmbH steht dafür ein, dass alle Personen, die von der GP2 Applications GmbH mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften kennen und beachten.
10.3. Die GP2 Applications GmbH ist berechtigt, sämtliche Arbeiten in Referenzlisten zu verwenden und dabei den Namen und / oder die Firmenbezeichnung des Auftraggebers zu nennen.
11. Besondere Bestimmungen für Cloud-Leistungen
Für Cloud-Leistungen gelten folgende Konditionen:
11.1. Kündigung
11.1.1. Eine Kündigung vom Auftraggeber gemäß § 543 Abs.2 Satz 1 Nr.1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn die GP2 Applications GmbH ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie durch die GP2 Applications GmbH verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Auftraggeber gegeben ist.
11.1.2. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sofern die Leistung über ein Portal abbestellt werden kann, verzichtet die GP2 Applications GmbH für eine auf diese Weise abgegebene Kündigung auf das Schriftformerfordernis.
11.1.3. Die Geltung von § 545 BGB wird ausgeschlossen.
11.2. Pflichten des Auftraggebers
11.2.1. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Inanspruchnahme der Leistungen fundierte Kenntnisse in der Administration von Servern, Speichersystemen und Netzwerken notwendig macht. Sofern nicht anderweitig vereinbart, obliegt es dem Auftraggeber sich über verfügbaren Aktualisierungen für die von Ihm genutzten Programme zu informieren und diese auf eigene Kosten fachgerecht durchzuführen. Die GP2 Applications GmbH hat keinen administrativen Zugang zu den Auftraggebersystemen.
11.2.2. Sofern der Auftraggeber Zugang zu Administrationsportalen erhält, hat er die Zugangsdaten geheim zu halten. Sofern der Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass ein Passwort unbefugten Dritten bekannt ist oder bekannt sein könnte, hat er das Passwort unverzüglich zu ändern oder durch die GP2 Applications GmbH ändern zu lassen. Im Falle eines durch den Auftraggeber verschuldetes Bekanntwerden des Passworts haftet der Auftraggeber gegenüber der GP2 Applications GmbH für die entstehenden Ansprüche inklusive Schadenersatzansprüche.
11.2.3. Im Portal oder per E-Mail stellt die GP2 Applications GmbH dem Auftraggeber vertragswesentliche Mitteilungen und technische Hinweise über die gebuchten Leistungen bereit. Der Auftraggeber informiert sich selbst regelmäßig über das Portal und berücksichtigt die Mitteilungen und Hinweise bei der Inanspruchnahme der Leistungen.
11.2.4. Der Auftraggeber teilt der GP2 Applications GmbH über das Portal oder per E-Mail unverzüglich etwaige Änderungen seiner E-Mail- Adresse mit, um es der GP2 Applications GmbH zu ermöglichen, ihm sicherheitsrelevante Informationen für die gebuchten Leistungen zuzusenden. Die GP2 Applications GmbH haftet nicht für Schäden, für die eine nicht erfolgte Mitteilung durch den Auftraggeber ursächlich sind.
11.2.5. Der Auftraggeber stellt der GP2 Applications GmbH die erforderlichen Arbeitsmittel, Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung, die zum Erbringen der Leistungen erforderlich sind. Die GP2 Applications GmbH darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit und jeweiligen Aktualität dieser Arbeitsmittel, Informationen und Unterlagen ausgehen, es sei denn, dass diese offensichtlich unvollständig, unrichtig oder nicht mehr aktuell sind.
11.2.6. Der Auftraggeber darf die von der GP2 Applications GmbH zur Verfügung gestellten Leistungen nicht zu rechtswidrigen (z.B. rassistischen, pornographischen, diskriminierenden, jugendschutz-, urheberrechts- und datenschutzverletzenden oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden) Zwecken verwenden.
11.2.7. Die Leistungen der GP2 Applications GmbH dürfen nicht für folgende Handlungen unmittelbar oder mittelbar verwendet werden:
- Behinderung fremder Systeme durch Versand und Weiterleitung von Datenströmen (z.B. Mail-Relays, Spamming),
- Bereitstellung und Verlinkung von Streaming-Diensten und Tauschbörsen,
- Suche nach unbefugten/offenen Zugängen zu fremden Rechnersystemen (z.B. Portscanning),
- Ausspähen von fremden Systemen (z.B. Hacking, Phishing, Spoofing),
- Fälschung von IP-Adressen (z.B. DNS-, DHCP-, IP/MAC-, URL-Spoofing),
- Speicherung und Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigen Inhalten,
- Verbreitung von Schadprogrammen (z.B. Viren, Würmern, Trojanern),
- Bereitstellung von Anonymisierungsdiensten (z.B. Tor, Proxyserver).
11.2.8. Die GP2 Applications GmbH kann die Durchführung vertraglicher Leistungspflichten ganz oder teilweise einstellen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Leistungen in rechtswidriger Weise, insbesondere unter Verstoß gegen die Regelungen des Vertrages, genutzt wurden oder werden. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt unberührt. Die GP2 Applications GmbH wird den Auftraggeber unverzüglich über die Sperre informieren. Die Sperrung kann abhängig von den technischen Möglichkeiten und dem Grund der Sperrung auf bestimmte Leistungen beschränkt werden.
11.2.9. Soweit Daten an die GP2 Applications GmbH übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her. Für den Fall eines dennoch auftretenden Datenverlustes ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an die GP2 Applications GmbH zu übermitteln.
11.2.10. Die GP2 Applications GmbH wird die bei ihr vorhandenen Auftraggeberdaten 30 Tage nach der im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung erfolgten Übergabe der Auftraggeberdaten an den Auftraggeber löschen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die ihm übergebenen Auftraggeberdaten nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Auftraggeberdaten. Für die Einhaltung von gesetzlicher und regulatorischer Archivierungs- und Löschungsverpflichtungen ist der Auftraggeber verantwortlich.
11.3. Wartungsarbeiten
Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden so früh wie möglich angekündigt. Die GP2 Applications GmbH wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich und zu einer für den Auftraggeber günstig gelegenen Uhrzeit, beispielsweise nachts, beseitigen.
11.4. Sicherheit
Die GP2 Applications GmbH wird den Auftraggeber über unbefugte Zugriffe auf seine Inhalte durch Dritte, von denen sie erlangt hat, informieren und sich um die Beseitigung der festgestellten Sicherheitslücke bemühen. Sofern durch unbefugten Zugriff Daten verloren gehen oder beschädigt werden, wird die Unterstützung bei der Wiederherstellung der Daten durch eine verfügbare Sicherheitskopie angeboten.
11.5. Haftung
11.5.1. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass sich nach dem aktuellen Stand der Technik trotz größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit Programmfehler und systemimmanente Störungen nicht sicher ausschließen lassen. Es ist auch nicht möglich, Software oder Services einzusetzen, die jede vorhandene Schadsoftware (Virus, Malware etc.) entdecken. U. a. deshalb garantiert die GP2 Applications GmbH weder den unterbrechungs- oder fehlerfreien Betrieb des Cloud-Service, die vollständige Mängelbeseitigung, noch die vollständige Verhinderung unbefugter Zugriffe durch Dritte.
11.5.2. Sofern ein Fehler innerhalb der Software oder der Serverleistung bereits bei Vertragsschluss vorhanden ist, wird die Haftung auf Schadensersatz nach § 536a BGB ausgeschlossen.
11.5.3. Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) ist die Haftung der GP2 Applications GmbH auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die GP2 Applications GmbH eine Schlechtleistung arglistig verschwiegen hat, für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz oder wenn Garantien betroffen sind.
11.5.4. Im Übrigen gelten die Regeln unter Ziffer 9.
12. Besondere Bestimmungen für Softwareprodukte
12.1. Die GP2 Applications GmbH räumt dem Auftraggeber nach Zahlung der nach dem Vertrag geschuldeten Vergütung ein Nutzungsrecht für das Softwareprodukt ein. Das Nutzungsrecht ist zeitlich und räumlich unbeschränkt, nicht ausschließlich, nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar.
12.2. Softwareprodukte in diesem Sinne sind alle urheberechtlich relevanten Leistungen und/oder Lieferungen der GP2 Applications GmbH.
12.3. Der Auftraggeber darf keine Änderungen an den Arbeitsergebnissen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen, sofern es nach dem Urheberrechtsgesetz oder vertraglich nicht ausdrücklich gestattet ist.
12.3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Softwareprodukte und zu diesen gehörenden Unterlagen der GP2 Applications GmbH, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung, Dritten nicht bekannt werden.
12.4. Wird dem Auftraggeber ein ausschließliches Nutzungsrecht vertraglich eingeräumt und wird der Vertrag vom Auftraggeber bis zur vollständigen Fertigstellung der Arbeitsergebnisse aus Gründen, die GP2 Applications GmbH nicht zu vertreten hat, gekündigt, so erhält der Auftraggeber an den übergebenen Arbeitsergebnissen nur ein einfaches
Nutzungsrecht.
12.5. Weitergehende Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Arbeitsergebnissen werden dem Auftraggeber nicht eingeräumt.
12.6. Die GP2 Applications GmbH bleibt vorbehaltlich gegebenenfalls gesondert eingeräumter Lizenzen Inhaber aller Materialien, die durch gewerbliche Schutzrechte oder schutzrechtsähnliche Positionen gleich welcher Art (z.B. Patentrechte,
Markenrechte, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechte, Urheberrechte) und gleich ob eingetragen oder nicht („geistige Eigentumsrechte“), geschützt sind oder geschützt werden können („Materialien“) und die GP2 Applications GmbH zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags zustehen oder von der GP2 Applications GmbH (oder von Dritten im Auftrag der GP2 Applications GmbH) nach Abschluss des Vertrags entwickelt werden. Entsprechendes gilt für Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen.
13. Besondere Bestimmungen für Netz-Monitoring
13.1. Da die GP2 Applications GmbH hierfür Software eines Dritten zum Einsatz bringt, haftet die GP2 Applications GmbH nur für die vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhafte Auswahl der Software. Darüber hinaus ist jedoch die Haftung von der GP2 Applications GmbH auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
13.2. Im Übrigen gelten die Regeln unter Ziffer 9.
14. Zusätzliche Regelungen für Wiederverkäufer
14.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, Dritten ein vertragliches Nutzungsrecht an den von der GP2 Applications GmbH für ihn betreuten Cloud-Speicher einzuräumen. In diesem Fall bleibt der Auftraggeber dennoch alleiniger Vertragspartner. Er ist verpflichtet, sämtliche Vertragsbedingungen, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus unseren Bestellformularen ergeben, innervertraglich an den Dritten weiterzuleiten und diesen zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten.
14.2. Sind für Änderungen sämtlicher Art Mitwirkungshandlungen eines Dritten erforderlich, so stellt der Auftraggeber innervertraglich sicher, dass diese Mitwirkungspflichten eingehalten werden. Der Auftraggeber wird auf Anforderung der GP2 Applications GmbH die Adressdaten nebst Ansprechpartner des Dritten mitteilen. Die GP2 Applications GmbH ist berechtigt, im Falle von Änderungen unmittelbar an den Dritten heranzutreten, um von diesem schriftlich die Zustimmung zu den Änderungen zu verlangen.
14.3. Verstößt der Dritte gegen Vertragspflichten, erfüllt er Mitwirkungspflichten nicht oder ergeben sich anderweitig Probleme an der Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte, so haftet der Auftraggeber gegenüber der GP2 Applications GmbH für alle hieraus resultierenden Schäden. Darüber hinaus stellt der Auftraggeber die GP2 Applications GmbH von sämtlichen Ansprüchen frei, die sowohl der Dritte als auch andere an die GP2 Applications GmbH stellen werden.
15. Sonstige Bedingungen
15.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Aue-Bad Schlema, auch im Wechsel- und Scheckprozess. Der Auftraggeber kann durch die GP2 Applications GmbH auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden.
15.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
15.3. Die Unwirksamkeit einzelner dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.